1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen der Pension „ Zur Margarete“ 1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Pension.
2.1 Der Beherbergungsvertrag (Gastaufnahmevertrag) gilt als abgeschlossen, sobald das Zimmer (die Ferienwohnung) vom Gast mündlich, telefonisch, per Email, Internet, Fax oder schriftlich bestellt und zugesagt worden ist. Die Bestätigung durch die Pension „Zur Margarete“ kann ebenfalls mündlich, telefonisch, per Email, Fax oder auf Wunsch auch auf dem Briefweg erfolgen. Ein Beherbergungsvertrag ist auch durch schlüssiges Verhalten zustande gekommen, insbesondere, wenn ein Zimmer bestellt und bereitgestellt ist und aus Zeitgründen eine explizite Zusage nicht möglich ist. 2.2 Handelt ein Besteller im Auftrag oder für von ihm angemeldete Gäste, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten und alle Verpflichtungen aus dem Pensionsaufnahmevertrag einzustehen. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3.1 Der gesamte Rechnungsbetrag ist grundsätzlich am Tag der Anreise in bar oder EC-Karte zu bezahlen. Schecks oder Kreditkarten können nicht angenommen werden. Bei einer früheren Abreise (aus welchem Anlass auch immer) bleibt der gesamte Betrag fällig.
3.2 Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann die Pension „Zur Margarete“ die Beherbergungsvereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere der Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt der Pension vorbehalten. Die Pension „Zur Margarete“ macht bei Zahlungsrückständen von ihrem Vermieterpfandrecht Gebrauch und kann die Entfernung von Sachen und Gepäck auf dem Wege der Selbsthilfe kurzzeitig, bis eine Klärung herbeigeführt ist, verhindern.
3.3 Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz (bzw. eine gleichwertige Unterbringung zu benennen) zu leisten.
3.4 Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen bei Übernachtung/Frühstück 20% des Übernachtungspreises. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer. 3.4 errechneten Betrag zu bezahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der der Pension entstandener Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
3.5 Nur bei Dauergästen ist Rechnungslegung möglich. Rechnungen der Pension „Zur Margarete“ ohne Fälligkeitsdatum sind sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die Pension berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Leitzins (Hauptrefinanzierungssatz) der EZB zu berechnen.
3.6 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mwst. ein. Diese beträgt zurzeit 7% für Übernachtungen und 19 % für Frühstück. Änderungen der Mehrwertsteuer gehen zu Gunsten oder Lasten des Gastes.
3.7 Die Pension „Zur Margarete“ ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden schriftlich vereinbart.
4.1 Die Pension „Zur Margarete“ ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder anderer von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden, die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann. Bei berechtigtem Rücktritt der Pension „Zur Margarete“ entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
5.1 Der Kunde erwirbt, wenn nicht anderes vereinbart ist, keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
5.2 Check in: Die Zimmer können ab 15:00 Uhr bezogen werden. Bei einer früheren Anreise kann in der Regel das Gepäck bereits eingelagert werden. Sollte das Zimmer bereits bezugsfertig sein, kann es schon früher bezogen werden. Zur besseren Disposition wird gebeten, der Pension die ungefähre Ankunftszeit mitzuteilen. Sollten sich Verzögerungen ergeben, ist die Pension ebenfalls rechtzeitig telefonisch darüber zu informieren. An- und Abreisetag gelten bei der Reservierung als ein Tag,
5.3 Check out: Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer bis 9:30 geräumt zur Verfügung zu stellen. Gepäck wird ggf. kostenlos eingelagert. Erfolgt die Übergabe aus Gründen, die die Pension nicht zu verantworten hat, nach 9:30 Uhr, so werden 50% des Zimmerpreises ohne Frühstück, nach 16:00 Uhr 100% berechnet.
6.1. Der Gast haftet gegenüber der Pension „Zur Margarete“ für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden.
6.2 Es obliegt dem Gast, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung der Pension „Zur Margarete“ bei deren Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung wird ausgeschlossen.
6.3. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast seinerseits ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
6.4. Soweit der Gast von der eingeschränkten Parkmöglichkeit auf dem Grundstück Otto-Hahn-Str. 31 Gebrauch macht, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrtzeuge und deren Inhalte haftet die Pension nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Parkplatz innerhalb des Pensionsgeländes. Fahrzeuge können in unmittelbarer Nähe auf öffentlichen Parkflächen abgestellt werden, wenn auf dem Innenhof der Pension keine Parkflächen mehr zur Verfügung stehen.
Das Mitbringen von Haustieren ist auf Anfrage gestattet.
8.1 Erfüllungs- und Zahlungsort ist Sindelfingen 8.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag und Beherbergung in der Pension unwirksam werden oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften
Letztes Änderungsdatum: Sindelfingen, 25.5.2011